Der Hütter Hof in Kuens gehört zum erlesenen Kreis der Erbhöfe in Südtirol. Auf diese Auszeichnung durch die Landesregierung sind wir berechtigt stolz.
Die Auszeichnung "Erbhof" ehrt jene Familien in Südtirol, die seit mindestens 200 Jahren, also über viele Generationen hin, in direkter Erbfolge am geschlossenen Hof festgehalten haben.
Im Jahre 1526 verbot die Tiroler Landesordnung die Realteilung zur Sicherung und zum Fortbestand der Höfe und der bäuerlichen Familien. Meist zu Lebzeiten überträgt der Besitzer den ganzen Hof an seine/m Nachfolger/in.
Erbhof - Voraussetzungen und Geschichte
Während des Faschismus wurde das Gesetz des Geschlossenen Hofes abgeschafft, vom Großteil der Bauern aber freiwillig weitergeführt, bis es in den 50-iger Jahren des 20. Jahrhunderts als Landesgesetz wieder eingeführt wurde.
Von den ca. 18.000 landwirtschaftlichen Betrieben Südtirols sind über 10.000 geschlossene Höfe – dies zeugt für einen lebendigen Brauch, der heute noch aktueller und wichtiger denn je ist.
Der seit 1386 bestehende Kuenser Waal (laut Urkunde beim Hütter Hof) bezieht sein Wasser aus dem Finelebach, der in der Spronser Seenplatte in der Texelgruppe seinen Ursprung nimmt. Der „Untere Waalweg“ ist nur ein einfacher Wanderweg, ohne Waal.
Dafür wird man beim oberen Teil mit schönen Aussichten in den Talschluss hinter Dorf Tirol und Kuens, sowie mit einer schönen, romantischen Wasserführung belohnt. Den Besuch beim Gasthaus Longfall sollte man einplanen, ein altes, ehrwürdiges Gasthaus mit einer wunderschönen Stube.